Nutzungsbedingungen


Stand: Juni 2021

1. Geltungsbereich

Merchreport bietet seinen Nutzern (zum Teil gegen Zahlung von Nutzungsentgelten) die Möglichkeit, die unter merch.report bereitgestellte Software zu nutzen. Merchreport bietet ein Online-Tool zur Inspiration, der Recherche, der Vorbereitung und der Analyse für den deutschen Merch-by-Amazon-Markt. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die vertraglich zeitlich begrenzte Nutzung dieser Software in der Form des SaaS (Software as a Service). Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters Digistore24, sofern der Nutzer eine kostenpflichtige Version der Software verwendet. Der Nutzer kann sie jederzeit unter merch.report/nutzungsbedingungen aufrufen, einsehen, speichern oder ausdrucken.

2. Änderung der Nutzungsbedingungen

Merchreport ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht zum Nachteil des Nutzers geändert werden und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Kundenverschoben wird.

3. Technische Voraussetzungen des Zugangs

Die technischen Voraussetzungen des Zugangs richten sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen. Für die Bereitstellung und notwendige Konfiguration (z.B. PopUps Zulassen) der erforderlichen Hard- und Software (z.B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und zulässigem aktuellen Browser) auf Seiten des Nutzers, sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Nutzer und dem Rechenzentrum, in dem Merchreport die Software betreibt, bis zum Übergabepunkt trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung.

4. Zulässige Nutzung

Der Nutzer erhält an der Software mit vollständiger Bezahlung des fälligen vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software.

Jeder Zugang darf nur und ausschließlich von einer benannten natürlichen Person genutzt werden (Named-User-Prinzip). Der Nutzer verpflichtet sich und haftet dafür, dass der Empfänger der Zugangsdaten eines Zugangs diese ausschließlich selbst nutzt.

Der Nutzer darf die Software nicht ändern. Er ist insbesondere nicht berechtigt, ihre Funktionsweise im Wege des sog. „Reverse Engineering“ zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden.

Der Nutzer darf keine Angriffe oder Lasttests mit der Software vornehmen, die billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.

5. Verfügbarkeit

Merchreport überlässt dem Nutzer die Software mit einer Verfügbarkeit von mehr als 98% bei einer Betrachtungsweise über einen 12-Monats-Zeitraum. Merchreport kann außerdem auch außerhalb der garantierten Verfügbarkeit die Leistungserbringung zur Durchführung von Wartungsarbeiten für einen im Voraus festgelegten Zeitraum unterbrechen. Diese Zeiträume bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt.

Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen einzelne und/oder alle Funktionen von Merchreport aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von Merchreport (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter, Nichtereichbarkeit von Schnittstellen Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.

6. Änderung des Funktionsumfangs

Inhalt, Umfang und Funktionen von Merchreport können sich im Verlaufe der Vertragsdurchführung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Produkt-Fortentwicklung.

Über Änderungen von entgeltpflichtigen Funktionen wird Merchreport Nutzer möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzen, sofern diese Änderungen nach Ermessen von Merchreport erhebliche Auswirkungen auf die Verwendung der Software durch den Nutzer haben. Soweit die Änderungen dem Nutzer nicht zumutbar sein sollten, kann er den betreffenden Änderungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich oder in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Nutzer die Verwendung der (ggf. geänderten) Software nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen als wirksam vereinbart. Widerspricht der Nutzer den Änderungen und ist Merchreport die weitere Bereitstellung der entgeltpflichtigen Funktionen in der unveränderten Form unmöglich oder unzumutbar (z. B. weil eine Änderung aus Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), so ist Merchreport zur sofortigen Kündigung der Bereitstellung der betreffenden SaaS-Produkte berechtigt.

7. Haftungsausschluss

Merchreport erhebt alle Daten mit größter Sorgfalt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

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8. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Berlin.

Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall im gemeinsamen Zusammenwirken bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet ist. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke in dieser Vereinbarung.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen von Merchreport, abrufbar unter merchreport.de/datenschutz/







 
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